Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, werden angezeigt, verklagt und verurteilt, wenn sie darüber informieren. Dieser Zustand muss beendet werden. Wir wollen, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche muss entkriminalisiert werden.
Kristina Hänel hat heute die Info zur Ablehnung ihrer Revision gegen das Urteil aus Gießen vom OLG Frankfurt bekommen. Damit ist sie nun (zunächst) tatsächlich gezwungen, wichtige Infos vom Netz, also von ihrer Homepage zu nehmen. Aber diese Infos sind 1:1 auf deutsch, englisch und türkisch abrufbar auf der Soliseite und können und sollen massenhaft verbreitet werden.
Alle, die nicht selbst praktizierende Ärzt*innen sind, können ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, diesselben Infos auf ihre Homepage stellen. Das tun wir hiermit:
Informationen auf Deutsch
Informationen auf Englisch
Informationen auf Türkisch
Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden.