
Die Bundesregierung setzt seit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 1995 auf „ambulant vor stationär“, trotz
- gesellschaftlicher Veränderungen,
- kleiner gewordenen Familien,
- steigender Berufstätigkeit der Frauen,
- Zunahme von Pflegebedarf und Demenzerkrankungen,
- steigender Pflegedauer
- sinkender Zahl der Erwerbstätigen.
Trotzdem leisten Angehörige noch immer 70 % der gesamten Pflege.
Das Pflegestärkungsgesetz (I – III) bringt zwar viele Veränderunge
aber sie betreffen vor allem die Versorgung der Pflegebedürftigen.
Der Einsatz der Angehörigen wird vom Gesetzgeber (unabhängig von deren wirtschaftlicher Situation) zum Nulltarif erwartet.
Das kann nicht auf Dauer so bleiben!
Faktencheck Armutsrisiko. Verfaßt von Gudrun Born.
Beitrag übernommen von Pflegebalance.